Hinweise für die kommunale Entsorgung
Ihr Beitrag zur reibungslosen Entsorgung
Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung bitten wir Sie, folgendes zu beachten:
Überhängende Äste
Äste oder überhaupt Grünbewuchs, der über die Grundstücksgrenze hinaus auf die Straße ragt, führt zu Behinderung der Entsorgungsfahrzeuge.
- Die Spiegel der Fahrzeuge werden durch Pflanzen verdeckt oder beschädigt. Der Fahrer kann den rückwärtigen Raum nicht mehr überblicken und darf nicht mehr weiterfahren.
- Der Fahrzeugaufbau (z.B. Hydraulikleitungen) wird beschädigt.
- Von den Ästen tropft Wasser (Regen, Tau) bzw. fallen Insekten auf die hinter dem Fahrzeug arbeitenden Müllwerker.
Schneiden Sie bitte überhängenden Grünbewuchs ordnungsgemäß ab der Grundstücksgrenze bis zur Höhe von 4,50 m ab. Haben Sie Verständnis, dass wir auf die Optik einer zurückgeschnittenen Hecke im Dienste der Sicherheit nicht Rücksicht nehmen können. Bedenken Sie, dass bei unzureichendem Lichtraumprofil die Straße nicht befahren werden kann.
Parkende Fahrzeuge
Entsorgungsfahrzeuge benötigen aufgrund ihrer Größe und aufgrund ihres Ausscherverhalten bei Kurvenfahrten teilweise mehr Platz als z.B. Baustellen- oder Heizöllaster.
Parken Sie bitte an den Abfuhrtagen der Müll- und Papiertonnenabfuhr so, dass das Durchfahren, das Wenden der Entsorgungsfahrzeuge bzw. das Tonnenentleeren nicht erschwert oder gar verhindert wird. Insbesondere gilt dies für Kurvenbereiche, Wendeanlagen und enge Wohnsiedlungen. Wir müssen darauf hinweisen, dass bei mehrmaliger Behinderung der Abfuhr die grundsätzliche Anfahrbarkeit überprüft wird.
Defekte Müll- oder Papiertonnen
Auch Mülltonnen haben kein ewiges Leben!
Immer wieder bekommen unsere Müllwerker defekte Tonnen in die Hände. Der Grund dafür liegt in der begrenzten Lebensdauer, die auch ein scheinbar unverwüstlicher Gegenstand, wie eine Mülltonne hat. Die Tonnen reißen dabei im Regelfall entlang der so genannten Wangen über Längen von 20 bis 40 cm oder mitten im Korpus. Hierdurch ist danach eine gefahrlose, staub- und flüssigkeitsdichte Müllabfuhr nicht mehr möglich. Bedingt durch die Risse rieselt bei der Entleerung Feinstaub und Feuchtigkeit auf die Müllwerker herab. Dies ist untragbar. Solche Tonnen können daher nicht mehr entleert werden. Hier ist ein entsprechender Ersatz durch den Grundstückseigentümer erforderlich.
Auch Deckel oder Deckelscharniere sind oft nicht mehr funktionstüchtig. Entleert werden nur unbeschädigte, geschlossene Behälter welche zudem noch gut rollen. Manchmal sind auch die Räder an den Achsen festgerostet so dass sich diese kaum noch bewegen lassen. Das Heranfahren der Behälter an die Schüttungen der Müllfahrzeuge ist damit nicht nur mühsam sondern auch mehr als zeitaufwendig. Da pro Fahrzeug zwischen 800 und 1.000 Behälter am Tag zu entleeren sind ist ein zügiger Ablauf des Entleerungsvorgangs unabdingbar.
Zum Verschleiß der Tonnen muss man wissen, dass bei der Produktion von Kunststofftonnen dem eingesetzten Kunststoff so genannte Weichmacher beigefügt werden. Diese Weichmacher, welche über eine gewisse Zeit verhindern, dass das Material zu spröde wird und dann reißt, verlieren insbesondere durch die UV-Einstrahlung (Sonne) im Verlauf der Zeit an ihrer Wirkung. Dann wird das Material, sprich die Tonne spröde und neigt schon bei geringerer mechanischer Belastung, wie sie z.B. im Rahmen des automatischen Schüttvorganges bei der Entleerung zwangsläufig eintritt, zur Rissbildung vornehmlich an den Flanken des Tonnenkorpus. Dort auftretende Längsrisse sind die typischen Altersschäden, die wir natürlich nicht ersetzen, selbst dann nicht, wenn der Schaden im Zuge der Tonnenentleerung aufgetreten ist. Auch eine Mülltonne hat „kein ewiges Leben“, sondern geht irgendwann mal wie jedes andere Gebrauchsgut des täglichen Lebens kaputt. Dieses irgendwann ist bei älteren Tonnen oft im Winter (extreme Kälte und dann mechanische Belastung, dann sind bei dem spröden Material Risse vorprogrammiert) im Rahmen der Tonnenentleerung. Neuere Tonnen mit einem noch intakten Weichmacherverhältnis halten diese Beanspruchung ohne weiteres aus.
Auch das Herausfallen aus der Schüttung bei einer Höhe von ca. 3,00 m macht da bei einer intakten Tonne keine Schäden. Die Tonnen werden auf Fallhöhen von bis zu 8,00 m getestet und überstehen diese ohne Probleme. Vergleichbar funktioniert dies bei einer älteren Tonne wegen der stetig abnehmenden Funktion der Weichmacher im Zuge der Sonneneinstrahlung nicht mehr. Dabei spielt es auch eine Rolle ob eine Tonne seit dem ersten Tag auf Grund des Standplatzes derselben uneingeschränkt der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Man sieht dies am Verbleichen des Tonnenfarbtons. Je stärker dieser ins Hellgrau z.B. bei Restabfalltonne geht, je schlechter ist der Zustand der Tonne. Vergleichbares gilt so auch für die anderen Tonnenfarben. Ein Indiz für den hohen Bleichwert sind z.B. auch kleinere Risse im Deckel der Tonne, neben dem ausgebleichten Grauwert.